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Leitfaden für Installateure · Deutschland

Netzanmeldung, MaStR und ZEREZ: die Unterlagen für eine PV-Anlage

Wer was wann und wo einreicht, damit eine Anlage bis 30 kWp mit oder ohne Speicher ans Netz geht. Jede Regel verweist auf die amtliche Quelle am Ende der Seite.

Quellen geprüft am 26. Oktober 2026

Die Schritte bis zum Netzanschluss

  1. Netzanschlussbegehren im Portal des Netzbetreibers

    Seit dem 1. Januar 2025 muss jeder Netzbetreiber für Anlagen bis 30 kW ein Webportal anbieten und veröffentlichen, welche Schritte, Daten und Kosten anfallen. Arbeiten an der Kundenanlage hinter dem Hausanschluss dürfen nur der Netzbetreiber oder ein in einem Installateurverzeichnis eingetragener Betrieb ausführen. Für einen Auftrag im Namen des Kunden verlangen Netzbetreiber in der Regel eine unterschriebene Vollmacht.

  2. Daten und Datenblätter nach VDE-AR-N 4105

    Seit der Ausgabe 2026-03 stehen die Formulare in Anhang F (F.1 Antragstellung, F.2 Datenblatt für Erzeugungsanlagen und Speicher). Viele Netzbetreiber nennen sie noch nach der Ausgabe 2018-11 (E.1, E.2, …). Für PV bis 30 kWp und Speicher legt der Netzbetreiber die Datenfelder in seinem Portal fest.

  3. ZEREZ-Registernummern angeben

    Seit dem 1. Februar 2025 hinterlegen die Hersteller ihre Einheiten- und Komponentenzertifikate im Zentralen Register ZEREZ. Der Anlagenbetreiber nennt dem Netzbetreiber die Registernummer, und der Netzbetreiber darf die Zertifikatsinhalte nicht auf anderem Weg verlangen. Die Nummer zum genauen Wechselrichtermodell finden Sie auf zerez.net.

  4. Antwort des Netzbetreibers

    Bei Anlagen bis 30 kW übermittelt der Netzbetreiber Zeitplan und Kostenvoranschlag spätestens einen Monat nach Eingang des Begehrens. Hält er die Frist nicht ein, darf die Anlage nach den geltenden technischen Regeln angeschlossen werden. Eine automatische Genehmigung sieht das Gesetz nicht vor.

  5. Inbetriebsetzung und Fertigmeldung

    Der Elektrofachbetrieb füllt das Inbetriebsetzungsprotokoll aus (F.9, früher E.8) mit seiner Registernummer beim Netzbetreiber, den Anlagenleistungen und den Einstellungen des NA-Schutzes, und meldet die Anlage im Portal fertig. Danach setzt oder tauscht der Messstellenbetreiber den Zähler.

  6. MaStR innerhalb eines Monats

    Der Betreiber registriert Solaranlage und Speicher als getrennte Einheiten im Marktstammdatenregister, spätestens einen Monat nach der Inbetriebnahme. Ein Installateur kann die Registrierung mit Vollmacht übernehmen, verantwortlich bleibt der Betreiber. Fehlt die Registrierung, zahlt der Netzbetreiber keine Vergütung aus.

Die Unterlagen im Überblick

Netzanschlussbegehren (F.1 / früher E.1)

Wer: Betreiber oder Installateur mit Vollmacht

Im Portal des Netzbetreibers. Ausnahme: Steckersolargeräte ohne Vergütung werden nur im MaStR registriert.

Datenblatt Erzeugungsanlage und Speicher (F.2 / früher E.2)

Wer: Installateur

Modul- und Wechselrichterleistung, Speicher. Für PV bis 30 kWp gibt das Portal die Felder vor.

ZEREZ-Registernummer

Wer: Hersteller hinterlegt, Betreiber nennt sie

Für Einheitenzertifikat und NA-Schutz-Zertifikat des eingesetzten Wechselrichters.

Inbetriebsetzungsprotokoll (F.9 / früher E.8)

Wer: Elektrofachbetrieb

Mit S Amax, P Amax, kWp und NA-Schutz-Einstellungen. Bestätigt, dass die Anlage den Angaben im Antrag entspricht.

Vollmacht

Wer: Kunde

Wenn der Installateur Auftrag, Fertigmeldung oder MaStR-Registrierung für den Kunden übernimmt.

MaStR-Registrierung

Wer: Betreiber (oder Beauftragter)

Solaranlage und Speicher getrennt, innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme. Änderungen ebenfalls innerhalb eines Monats.

Was Sie auf unseren Produktseiten finden

Auf vielen Wechselrichter- und Speicherseiten finden Sie unter Dokumente die Herstellerzertifikate, wo wir sie haben. Die ZEREZ-Registernummer prüfen Sie für das genaue Modell auf zerez.net, bevor Sie sie im Portal eintragen.

Häufige Fragen

Neue PV-Anlagen unter 25 kW mit Einspeisevergütung, die ab dem 25. Februar 2025 in Betrieb gehen, dürfen am Netzanschlusspunkt höchstens 60 % ihrer installierten Leistung einspeisen, bis ein intelligentes Messsystem eingebaut ist und die erste Steuerung erfolgreich getestet wurde. Steckersolargeräte sind ausgenommen.

Für neue Anlagen grundsätzlich nicht. Anlagen unter 100 kW erhalten sie aber weiter für Zeiträume bis zum Ende des Kalenderjahres, in dem ein intelligentes Messsystem eingebaut wird.

Der Netzbetreiber zahlt nichts aus, und der Anspruch kann ganz oder teilweise entfallen. Nach § 52 EEG fallen 10 € pro kW installierter Leistung und Kalendermonat an, nach der Registrierung rückwirkend 2 € pro kW. Eine verspätete Registrierung ist zudem eine Ordnungswidrigkeit.

0 % nach § 12 Abs. 3 UStG für Lieferung und Installation von Modulen, wesentlichen Komponenten und Speichern an den Betreiber, wenn die Anlage auf oder nahe einem Wohngebäude steht. Bei einer im MaStR eingetragenen Bruttoleistung bis 30 kWp gilt diese Voraussetzung als erfüllt.

Amtliche Quellen

Dieser Leitfaden fasst öffentliche Quellen zum angegebenen Datum zusammen und ist keine Rechts- oder Steuerberatung. Abläufe und Formulare unterscheiden sich je Netzbetreiber und ändern sich: Prüfen Sie vor dem Antrag den geltenden Text und die Vorgaben Ihres Netzbetreibers.

Wechselrichter und Speicher mit Herstellerdokumenten auf der Produktseite.

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